Wichtig im Oktober und November 2023::Aufruf zur Mitwirkung im neu zu gründenden Betroffenenbeirat des Bistums Mainz
Nachdem sich der gemeinsame Betroffenenbeirat der drei Bistümer Fulda, Limburg und Mainz nicht bewährt hat, wollen wir, die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Mainz einen eigenen Beirat von Betroffenen von sexualisierter Gewalt in der Kirche ins Leben rufen. Zur Mitwirkung an diesem Betroffenenbeirat laden wir Menschen ein, die im kirchlichen Bereich des Bistums Mainz sexuellen Missbrauch erlitten haben. „Wir können Missbrauch in der Kirche nur aus der Perspektive der Betroffenen angemessen aufklären und verhindern", betont Bischof Kohlgraf. Daher unterstützt auch das Bistum Mainz diesen Aufruf.
Uns, den Mitgliedern in der UAK ist klar, dass es für Betroffene eine Zumutung sein kann, sie um Unterstützung zu bitten: Viele Menschen haben großes Unrecht und Leid durch Vertreter der Kirche aus unserem Bistum erfahren müssen. Das wissen wir nicht erst seit der EVV-Studie. Aber es ist unsere tiefe Überzeugung, dass bei der Aufarbeitung in unserer Diözese, die wir mit großer Transparenz und Ernsthaftigkeit vorantreiben, die Perspektive der Betroffenen für uns leitend sein muss. Deshalb sind wir sehr auf Ihre Unterstützung angewiesen: „Bitte melden Sie sich, wenn Sie sich eine Mitarbeit vorstellen können! Ihr Mitwirken ist für eine Aufarbeitung im Sinne der Betroffenen von großer Bedeutung."
Anforderungen
Die Erfüllung der verantwortungsvollen Aufgaben im Betroffenenbeirat setzt verschiedene Kompetenzen voraus: Die Mitglieder benötigen die Fähigkeit zur Kooperation und zur respektvollen und wertschätzenden Kommunikation in ihrem Gremium, mit der Aufarbeitungskommission und dem Bistum. Sie müssen in der Lage sein, die Perspektiven von anderen Betroffenen zu berücksichtigen, die Position von Vertreterinnen und Vertretern der Aufarbeitungskommission und des Bistums anzuhören und auf Grundlage sachlicher Argumentation Entscheidungen zu fällen.
Aufgaben
- Ansprechgremium von Betroffenen
- Beratung der Aufarbeitungskommission und des Bistums im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen
- Initiativ- und Anhörungsrecht bei geplanten Maßnahmen des Bistums zu Prävention und Intervention
- Begleitung der 'Bistumsleitung bei Gesprächen mit Gemeinden vor Ort (bei Bedarf)
- Mindestens zwei Sitzungen des Betroffenenbeirats pro Jahr
- Mindestens ein Treffen mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission pro Jahr
- Mindestens ein Treffen mit der Bistumsleitung pro Jahr
Organisatorisches
- Der Betroffenenbeirat ist unabhängig.
- Der Betroffenenbeirat setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen, die durch ein externes, unabhängiges Auswahlgremium ausgewählt werden.
- Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ein Ehrenamt, das zunächst für drei Jahre übernommen wird.
- Es wird Sitzungsgeld und Kostenersatz gezahlt.
- Administrative Unterstützung wird gewährleistet.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Mitglieder für den Betroffenenbeirat der Diözese Mainz erfolgt durch ein Auswahlgremium. Dieses Auswahlgremium setzt sich zusammen aus zwei externen Experten, Frau Linda Beeking, Psychologische Psychotherapeutin und Herrn Rechtsanwalt Ulrich Weber. Für die Diözese Mainz begleitet die Präventionsbeauftragte Frau Constanze Coridaß den Prozess im Auswahlgremium. Die Betroffenenbeteiligung im Auswahlgremium wird durch Michael Belzer, Mitglied der UAK wahrgenommen. Das Auswahlgremium sichtet die Interessenbekundungen und lädt geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein.
Das Auswahlgremium trifft im Anschluss eine Besetzungsentscheidung und teilt der Bistumsleitung die Besetzung des Gremiums mit. Die Besetzung erfolgt für eine Dauer von drei Jahren.
Interessenbekundung
Verwenden Sie bitte für Ihr Schreiben das Formular zur Erklärung der Bereitschaft zur Mitarbeit im Betroffenenbeirat der Diözese Mainz, damit anhand dessen eine sachgerechte Bewertung und Auswahl erfolgen kann.
Jede/r, der/die sein/ihr Interesse bekundet erhält eine Eingangsbestätigung. Nach Abschluss der Auswahl werden wir Sie informieren, ob Sie in den Betroffenenbeirat berufen wurden. Für den Fall, dass eine Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, würden wir uns freuen, wenn dennoch ein Interesse an einem Austausch mit den Mitgliedern des Betroffenenbeirats bestünde.
Die Erklärung der Bereitschaft zur Mitarbeit finden Sie auf der Seite der Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK).
Interessensbekundungen sollen bis zum 01. Dezember 2023 beim Auswahlgremium eingehen.
Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, dann schreiben Sie uns bitte.
Postalisch:
Auswahlgremium Betroffenenbeirat Diözese Mainz
c/o Rechtsanwalt
Ulrich Weber
Harzstraße 22
93057 Regensburg
E-Mail:
betroffenenbeirat.bewerbung@ulrich-weber.com
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite aufarbeitung-mainz.de