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Impulsvortrag von Ursula Groden-Kranich, Mainz bei der SVR-Lunchtime am 08.06.26:Warum Aufarbeitung nie endet?

Grundlage für den Aufarbeitungsprozess in der Katholischen Kirche ist die „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ (GE) vom 28. April 2020. Diese war als eine Art Befreiungsschlag gedacht, um nach den schrecklichen Veröffentlichungen der MHG-Studie im Jahr 2018 ein Zeichen zu setzen, dass „Mann“ und das ist bei der katholischen Kirche durchaus wörtlich zu nehmen – verstanden habe. Die Schaffung von „Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen (UAK)“ in den jeweiligen Bistümern waren dabei ein wesentlicher Bestandteil. Diese unabhängigen Kommissionen sind ehrenamtlich geprägt, was einerseits die Unabhängigkeit der Aufarbeitung aufzeigen soll, andererseits aber auch wieder, insbesondere finanzielle Abhängigkeiten vom jeweiligen Bistum schafft.
Datum:
8. Juni 2026
Von:
Ursula Groden-Kranich

Der Begriff „Aufarbeitung“ meint im Sinne dieser Gemeinsamen Erklärung Absatz 1.2. und 3.

Zitat:

„die Erfassung von Tatsachen, Ursachen und Folgen von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche, die Identifikation von Strukturen, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert oder dessen Aufdeckung erschwert haben sowie den administrativen Umgang mit Täter_innen und Betroffenen. Bereits bestehende Regelungen bezüglich der Aufarbeitung und Aufklärung von sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz bleiben von dieser gemeinsamen Erklärung unberührt.

1.3 Die Aufarbeitung soll das geschehene Unrecht und das Leid der Betroffenen anerkennen, einen institutionellen und gesellschaftlichen Reflexionsprozess anregen und aufrechterhalten, Betroffene an diesen Prozessen beteiligen und ihnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Zugang zu den sie betreffenden Informationen und Unterlagen ermöglichen, aus gewonnenen Erkenntnissen weitere Schlussfolgerungen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ziehen und einen Beitrag zur gesamten kirchlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung leisten.“

Zitat Ende

Und genau diese mehr oder weniger „schwammige“ Definition macht es den einzelnen Kommissionen schwieriger oder leichter, die eigenen Arbeit zu konkretisieren. Ebenfalls schwierig ist die unter Punkt 2.4 angegebene Dauer der Berufung, wobei für einzelne Mitglieder der Kommissionen schon die Tatsache der „Berufung durch den Ortsordinarius“ einen Konflikt im Kontext von Unabhängigkeit darstellt. Hier steht, dass die Kommission für drei Jahre berufen wird, eine wiederholte Berufung sei möglich.

Zwischenzeitlich haben die ersten UAKen, beispielsweise Fulda, ihre Arbeit beendet, eine Studie erstellen lassen oder selbst erstellen, einen Abschlussbericht vorgelegt und den Auftrag an das Bistum zurückgegeben. Andere UAKen haben gerade erst mit ihrer Arbeit begonnen, sind mittendrin oder haben ihre Arbeit noch nicht (wieder) aufgenommen, wie die gemeinsame UAK der Bistümer Berlin, Görlitz und das Militärbistum. Diese Ungleichzeitigkeit zeigt einen weiteren Geburtsfehler der GE, denn es könnte ja daraus geschlossen werden, dass Aufarbeitung doch enden könnte. Ich sehe das anders – eine Aufarbeitungskommission kann enden – Aufarbeitung nicht.

Ich bin seit dem Jahr 2022 Vorsitzende der Aufarbeitungskommission in Mainz und seit 2023 im Bundesvorstand der UAK-Vorsitzenden stellvertretende Vorsitzende. In dieser Zeit habe ich gelernt, dass sowohl der Begriff der Aufgaben sich ständig erweitert (anders als in der GE wie vorhin bereits erläutert ursprünglich vorgesehen), als auch die Sicht der Aufgabe von der eigenen Herkunft oder sollte ich besser sagen Profession oder beruflichen Prägung abhängt. Ein Polizist geht eben berufsbedingt anders an das Thema Aufarbeitung heran als eine Sozialarbeiterin – ein politisch geprägter Mensch anders als ein Traumatherapeut – und Betroffene, die eben auch in den UAKen Mitglieder sind, haben neben der Aufarbeitung für Dritte mit ihren eigenen Dämonen zu kämpfen, was in nicht wenigen Fällen zu schlimmen Rückschlägen führt und eine Arbeit unmöglich macht oder Konflikte innerhalb der Kommissionen fördert.

Der Begriff des Missbrauchs ist heute nicht nur auf „sexuellen Missbrauch“ reduziert, sondern erweitertet sich stetig –

  • Machtmissbrauch – ist dies nicht die Grundlagen allen Übels?
  • Geistlicher und spiritueller Missbrauch – schafft dieser nicht erst die Voraussetzungen für weiteren Missbrauch?
  • Missbrauch in und durch digitale Medien – gibt es natürlich auch in der katholischen Kirche
  • Mediale Gewalt – gab es früher noch nicht

Diese Liste ließe sich noch deutlich erweitern, zeigt es aber auch, dass gerade deshalb Aufarbeitung NICHT endet. Aufarbeitung ist ohne geänderte staatliche Rahmenbedingungen nicht möglich und schon gar nicht ohne ein gesamtgesellschaftliches Umdenken.

Allerdings macht sich der Bundesgesetzgeber hier einen schlanken Fuß und auch die kommunalen Behörden und Landesämter berufen sich gerne auf die Einrede der Verjährung, die es nach meinem Wunsch, solange nicht geben dürfte, bis ein entsprechender Gesetzesrahmen gefunden wäre, den zu definieren aber das heutige Thema weit sprengen würde.

Aufarbeitung in Kinderheimen oder Schulen bedarf des Miteinanders von kirchlichen und staatlichen Untersuchungen – wenn in Heimen oder Schulen, die von kirchlichen Einrichtungen oder Ordensgemeinschaften betrieben wurden oder werden Missbrauch möglich war, wo war da die Heim- oder Schulaufsicht?

Und auch deswegen endet Aufarbeitung nie – es stellen sich nicht alle Beteiligten der Aufarbeitung, die zu Recht von der katholischen Kirche gefordert wird. Aber es braucht eben mehr.

Mehr Transparenz

Mehr Konsequenz

Mehr Ehrlichkeit einzugestehen, dass nicht nur Kirche versagt hat!

Dass Kirche in Teilen verstanden hat, dafür stehen die vielen guten Ansätze von Prävention und natürlich im Fall der Fälle auch von einer schnellen und zielführenden Intervention. Und natürlich geht die Arbeit der Aufarbeitung auch in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenrat weiter und sucht neue, dauerhaftere und zielführende Strukturen.

Und weil ich noch nicht zufrieden bin, mit dem was wir wissen und wie wir handeln, bin ich fest davon überzeugt, dass Aufarbeitung nie endet

  • Es wird sicherlich anders werden
  • Es muss andere Blickwinkel geben
  • Gesellschaft muss Teil der Aufarbeitung sein

Aufarbeitung endet auch deswegen nie, weil wir alle uns nicht damit zufriedengeben sollten, dass im jeweiligen Blick der eigenen Welt und der jeweiligen Zeit es immer Veränderungen/Verbesserungen/ oder neue Erkenntnisse geben wird. Mit dem Wissen von Heute beurteilen wir das Geschehene von damals – mit dem Blick auf Morgen steht uns sicherlich noch einige Erkenntnis bevor.

Deshalb darf Aufarbeitung nie enden.

 

Ursula Groden-Kranich ist stellvertretende Vorsitzende des Bundesvorstandes der Unabhängigen Aufarbeitungskommission